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Samstag, 8. November 2014

Wolf Biermanns Anmaßung im Deutschen Bundestag

Alte Männer, die in ihren besseren Tagen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft gespielt haben, überschätzen sich am Ende ihrer Tage oft ein wenig. Günter Grass ist so ein Beispiel; nun hat sich Wolf Biermann eingereiht, der gestern eingeladen war, im Bundestag ein Lied zu singen.


Der Bundestag ist das Hohe Haus der Bundesrepublik Deutschland, in dem die  gewählten Abgeordneten ein Rederecht haben, ein normaler Bürger dagegen nicht.

Der Deutsche Bundestag
Wolf Biermann ist ein normaler Bürger. Wenn er sich das Recht herausnimmt, eine ganze Gruppe vom Volk gewählter Abgeordneten in diesem Hohen Haus zu verunglimpfen, muss er zur Ordnung gerufen werden. Dieser Aufgabe ist der Bundestagspräsident auf elegante, aber nicht hinreichende Weise nachgekommen. Er hätte außerdem die Abgeordneten der Linken vor Biermanns Anwürfen ganz entschieden in Schutz nehmen müssen. Aus staatspolitischer Räson, zum Schutz der Würde des Hauses. Schade, dass das nicht geschehen ist.

Schade auch um Wolf Biermann. "Sie hätte singen sollen, diese Seele - und nicht reden."



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